Die Feuerwehr Ulm

Die Feuerwehr Ulm setzt sich aus der Freiwilligen Feuerwehr mit 13 Abteilungen und einer Abteilung Feuerwehrbeamte zusammen.

Das Stadtgebiet Ulm ist in 13 Wachbezirke aufgeteilt. Für jeden Wachbezirk ist eine Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr zuständig. Je nach Einsatzart werden die Einsätze gemäß einer Alarm- und Ausrückordnung von der ständig besetzten Wache allein, oder gemeinsam mit der zuständigen freiwilligen Feuerwehrabteilung abgearbeitet.

Für den Dienstbetrieb der Feuerwehr Ulm und das Personal der ständig besetzen Hauptwache ist die Abteilung Feuerwehrbeamte zuständig. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen wird die Hauptfeuerwache tagsüber von 7 bis 19 Uhr mit zusätzlichem Personal aus den freiwilligen Abteilungen verstärkt.

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat eine Ausnahmegenehmigung für die Stadt Ulm von einer Berufsfeuerwehr erteilt. Dies ist lt. Feuerwehrgesetz bis zu 150.000 Einwohnern möglich. Der Befreiung von einer Berufsfeuerwehr liegt ein einfaches Prinzip zu Grunde:

An Werktagen, während der Tageszeit, in der es für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr schwieriger ist, schnell zur Verfügung zu stehen wird eine starke hauptberufliche Mannschaft von Feuerwehrbeamten vorgehalten. In der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen dagegen eine kleinere hauptberufliche Mannschaft, diese wird aber durch Ehrenamtliche entsprechend ergänzt.

© Feuerwehr Ulm

Die Einsatzgebiete der FF-Abteilungen

(Die Karte stellt die Stadtteile dar, welche nicht exakt den Wachbezirken entsprechen.)

ständig besetzte Hauptwache (Hauptamtliche, FF-Abteilung Innenstadt und Höhenrettung)
FF-Abteilung
ABC-ZUG
Rettungshunde

Werde Mitglied und sei dabei!

Sie möchten bei der Feuerwehr Ulm mitmachen?

Voraussetzungen

  • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitarbeiten),
  • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
  • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
  • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (z.B. Brandstiftung) verstoßen haben.

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